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   OLG Hamm, 29.08.2011 - I-18 U 25/10   

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https://dejure.org/2011,11028
OLG Hamm, 29.08.2011 - I-18 U 25/10 (https://dejure.org/2011,11028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2011 - I-18 U 25/10 (https://dejure.org/2011,11028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2011 - I-18 U 25/10 (https://dejure.org/2011,11028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Maklers für die Angabe eines unzutreffenden Baujahrs gegenüber dem Käufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne Schaden kein Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Maklerprovision: Rückzahlung bei bloß falscher Angabe zum Alter der Immobilie

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienmakler: Ohne Schaden kein Schadensersatz! (IMR 2012, 78)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 26705
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2011 - 18 U 25/10
    Denn der Umstand, dass der Makler für den einen Teil als Vermittlungsmakler und für den anderen Teil als Nachweismakler tätig wird, begründet ohne Hinzutreten besonderer Umstände noch keine Interessenkollision (BGH NJW-RR 1998, 992, NJW-RR 2003, 991).
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 318/02

    Doppeltätigkeit eines Maklers; Kenntnis der Vertragsparteien

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2011 - 18 U 25/10
    Denn der Umstand, dass der Makler für den einen Teil als Vermittlungsmakler und für den anderen Teil als Nachweismakler tätig wird, begründet ohne Hinzutreten besonderer Umstände noch keine Interessenkollision (BGH NJW-RR 1998, 992, NJW-RR 2003, 991).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2011 - 18 U 25/10
    Das ist nach der Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn er seine Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise verletzt hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1423 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80

    Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2011 - 18 U 25/10
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Auftraggeber den Hauptvertrag ohne die Pflichtverletzung des Maklers nicht abgeschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1982, 1145).
  • OLG Hamm, 01.02.1990 - 18 U 77/89

    Verwirkung des Provisionsanspruchs eines Doppelmaklers

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2011 - 18 U 25/10
    Das gilt in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen ist (vgl. Senat, VersR 1991, 545).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2017 - 5 U 13/16

    Haftung des Versicherungsnehmers wegen Mitwirkung an Täuschungshandlungen beim

    Ein solcher Zusammenhang ist jedenfalls hinsichtlich derjenigen Vorteile gegeben, die der Klägerin unmittelbar aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag erwachsen sind (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 18.12.1981 - V ZR 207/80 - NJW 1982, 1145; OLG Hamm, Urt. v. 29.08.2011 - 18 U 25/10 - BeckRS 2011, 26705).
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